esherrschaften etwa vom 11. bis zum 14. Jahrhundert und parallel dazu der schleichende Machtverlust des Königs im Zuge der Territorialisierung werden festgeschrieben. Norbert Elias spricht bezüglich dieser langfristigen Entwicklung vom Konflikt zwischen „Zentralgewalt“ und den „zentrifugalen Kräften“ im Zuge der Entwicklung vom feudalen Personenverband zum administrativ-verrechtlichten Staat.
Die Privilegien der Kurfürsten, die sich im Laufe der Zeit herausgebildet und quasi gewohnheitsrechtlich verfestigt hatten, werden kodifiziert:
Die Kurfürstenterritorien werden ungeteilt an den Erstgeborenen vererbt.
Privilegium de non evocando: Untertanen dürfen nur zum kurfürstlichen Gericht geladen werden.
Privilegium de non appellando: Untertanen dürfen kein anderes Gericht anrufen.
Regalien fallen an Kurfürsten.
Durch die weitgehende Souveränität der einzelnen Territorien entstand auf dem Gebiet des Heiligen Römischen Reiches kein Zentralstaat wie z. B. in England oder Frankreich, der von einem mächtigen monarchischen Hof und damit einem politischen und kulturellen Zentrum aus herrscht. Es gibt keine sprachliche Einheitlichkeit und Normierung, sondern die jeweiligen Territorien behalten ihre Regiolekte und entwickeln sich weitgehend autonom. Die Territorien bauen eigene Universitäten auf, die unabhängig voneinander lehren und eine wichtige Funktion in der Heranziehung von speziellen „Landesbeamten“ haben. Die Territorialisierung schreitet in den folgenden Jahrhunderten fort, im Westfälischen Frieden von 1648 wird die Aufspaltung Deutschlands in unabhängige Territorien besiegelt, die Zentralgewalt verliert noch weiter an Kompetenzen, bis sie im Jahr 1806 auch formal beendet wird.
Bis heute ist Deutschland ein Föderalstaat, in dem die Länder erheblichen politischen Einfluss nehmen.


Vorderseite des Siegels mit dem Bildnis des Kaisers


Rückseite des Siegels mit der Darstellung Roms
Siegel[Bearbeiten]

Üblicherweise sind Bullen aus

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